AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Lieferungen und Leistungen
Vertaggrundlage für beide Vertragspartner ist ausschließlich unsere AGB, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist. (Diese liegt in unserem Geschäftsräumen aus.)
Allgemeines Diese allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Abweichende Vereinbarungen sind nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich.
Angebote Unsere Angebote sind im Bezug auf Preise und Lieferungsmöglichkeiten stets freibleibend und gelten nur bei Abnahme der angebotenen Menge.
Unsere Angebote haben grundsätzlich ab Angebotsdatum 30 Tage Gültigkeit, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Soweit nichts anderes vereinbart, gelten die Preise und Lieferungen ab Werk Geiselberg. Arbeiten die nach Stunden abgerechnet werden, werden zuzüglich An und Abfahrt ab Werk gerechnet.
An Angebote, Zeichnung, Entwürfe, Muster usw. behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die Angebote und Entwürfe usw. dürfen Dritte, insbesondere Mitbewebe nicht zugänglich gemacht werden. Bei Nichtannahme des Angebots sind diese unverzüglich zurückzugeben. Für Muster, Skizzen, Entwürfe und sonstige Projektleistungen, die vom Besteller ausdrücklich verlangt werden, ist das Entgeld zu zahlen, auch dann, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Das Eigentum geht nach der Bezahlung des Entgelds an den Besteller über.
Aufträge Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden, oder die Lieferung nach Auftragserteilung erfolgt ist. Ergibt sich im Zuge der Auftragserfüllung die Notwendigkeit kleinere Zusatzarbeiten od. Zusatzlieferungen, so gelten diese als Teil des Auftrags. Größere Zusatzarbeiten od. Lieferungen werden mit dem Besteller abgesprochen.
Preise u. Zahlungsbedingungen Zahlungen sind spätestens bei Übergabe der Lieferung und Leistung ohne Abzug fällig.
Rechnungen sind grundsätzlich Sofort – Rein Netto- (10 Tage ab Rechnungsdatum) zu begleichen.
Abschlagszahlungen Vorauszahlungen können in Rechnung gestellt werden.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet: Ferner sind sämtliche Mahn u. Inkassokosten zu ersetzen.
Die Aufrechnung und Geltendmachung von zurückbehaltenen Vorderrungen sind ausgeschlossen, es sei den, dass die Gegenforderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist.
Für Kostenvoranschläge sind wir berechtigt nach Leistungsaufwand abzurechnen mindestens jedoch 100,00 €uro zgl der gesetzl. MwSt. Die entstehenden Kosten für Muster u. Zeichnungen usw. werden gesondert berechnet.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Lieferungen und Leistungen sofort einzustellen. Für entstandene Schäden des Bestellers können wir nicht haftbar gemacht werden.
Ausführung und Lieferung Der Liefertermin wird erst nach Auftragserteilung und nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen u. evtl. vereinbarte Vorrauszahlung mitgeteilt.
Genannte Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, auch wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Liefertermine für Materialien sind grundsätzlich unter Vorbehalt des Vorlieferanten. Wir empfehlen Ihnen daher nachfolgende Handwerksunternehmen erst dann zu beauftragen, wenn unsere arbeiten abgeschlossen sind.
Wird eine Einlagerung der Ware bei uns erforderlich erfolgt dies auf Gefahr des Bestellers gegen entsprechende Lagergebühr.
Eine Rückgabe der gelieferten Waren ist nicht möglich, nur dann wenn eine Fehllieferung vorliegt.
Änderungen und Ausführungen, die sich zur Auftragserfüllung als technisch notwendig erweisen sind dem Auftragnehmer gestattet.
Bei Montagearbeiten gilt als Vereinbart, dass sie ohne Behinderung u. Verzögerung durchgeführt werden können. Mehrkosten der Behinderung oder Verzögerung gehen zu lasten des Bestellers, auch dann wenn, ein Festpreis vereinbart wurde.
Die rechtsverbindliche Abnahme der Leistungen erfolgen mit Unterzeichnung des Lieferscheins oder mit der Abnahme des Abnahmeprotokoll. Spätestens jedoch nach 3 Tage nachdem die Leistungen / & oder Teilleistungen erbracht wurde. Erfolgt die Benutzung umgehend, so gilt unsere Leistungen / Teilleistungen als abgenommen.
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Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten od. hergestellten Sache vor, bis sämtlichen Forderungen und Leistungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftigen entsehenden Forderungen auch gleichzeitig oder später abgeschlossen Verträge beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Beträge in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Als Bezahlung gilt erst wenn all unsere Forderungen beglichen sind.
Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen und Sicherungsrechte ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Vereinbarung weiterverkauft wird.
Eigenschaften von Holzes u. sonstige Werkstoffe Holz ist ein natürlicher Werkstoff, deshalb gelten Abweichungen in Maße, Materialstärke usw., die durch die Herstellung od. durch Holzschwund (auch nach dem Einbau) entstehen nicht als Mangel. Gleiches gilt für ungleichmäßige Holzmaserung, feste Gesunde Äste, Farbunterschiede bei Holz od, gebeizten und lackierten Oberflächen, od. geringe Farbunterschiede zwischen Muster und der gelieferten Ware. Wir weisen ausdrücklich auf die Holz & Werkstoff Eigenschaften hin. Gerne senden wir Ihnen zusätziche Info auf verlangen zu.
Gewährleistung und Haftung Wegen der besondere Eigenschaften von Holz, vor allem vor möglicher Beschädigung, ist der Besteller verpflichtet erfolgte Lieferungen unverzüglich zu prüfen. Alle offensichtliche und/oder erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Lieferungen sind sofort, in jedem Fall aber vor der Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängel sind wir zur Nachbesserung berechtigt.
Für berechtigte und fristgerechte angezeigte Mängel leisten wir Gewähr im Rahmen der VOB/B. Etwaige Garantieerklärungen von Herstellern, die über unsere eigene Gewährleistung hinausgehen, geben wir ohne eigene Verpflichtungen an den Hersteller weiter.
Schadensersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, sofern wir nicht wegen Vorsatz od. grober Fahrlässigkeit (auch eines gesetzl. Vertreters od. Erfüllungshilfen) oder wegen Fehlens ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften in Anspruch genommen werden.
Die Leistungen und Arbeiten werden nach Stand der Technik und anerkannten Regeln sowie fachgerechten Bauausführung für Tischler und Glaser durchgeführt. Sollte eine besondere Anforderung an die gelieferte Sache/Leistung gestellt werden, dann ist der Auftraggeber verpflichtet uns vor Auftragserteilung darüber zu informieren. Späterer Reklamationen/ Garantieansprüche aufgrund der Fehlinformationen können wir nicht übernehmen.
Weiter Bestimmungen Wüsche zur nachträglichen Änderung können im einzelnen Fall kulanter Weise berücksichtigt werden, keinesfalls jedoch, nachdem die Herstellung, od. die Bearbeitung begonnen hat. Die bis dahin entstandenen Kosten (Entwurf, Planung, Material usw.) gehen zu lasten des Bestellers. Bei Stornierung des Auftrags vom Besteller kann dieser zu schadensersatzpflichtig gemacht werden. Die Höhe des Schadensersatz beträgt 75% der Auftragssumme.
Wir sind berechtigt zu jeder Zeit vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass wir Schadensersatzpflichtig gemacht werden können.
Es ist mögl., dass die Zeichnungen vom Angebot abweichen kann, maßgebend ist die Angebotsbeschreibung.
Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller unser Geschäftsbedingungen an.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist grundsätzlich für beide Teile Pirmasens, soweit das Gesetz zwingend nichts andere vorsieht, auch für Wechsel od. Scheckklage. Es gilt nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Januar 2016 Andreas Hergert
Tischlerei – Möbelbau – Restaurierung Hauptstr. 83 67715 Geiselberg
Mail: info@hergert-geiselberg.de
Tel.Nr.: 06307 – 993691
USTN-Nr. 3506740874 DE - 197739409
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